Bis zu 80.000 Euro Unterstützung für den Traum vom Eigenheim: Mit der Wohnbauförderung setzt das Land Salzburg einen weiteren Schritt in Richtung leistbares Wohnen. Durch maßgeschneiderte Fördermodelle rückt der Traum vom Eigenheim für viele ein großes Stück näher. Was Sie dazu wissen müssen? Wir geben den Überblick.
Gefördert wird der Erwerb einer neu errichteten Wohnung (nicht älter als 3 Jahre) im Bundesland Salzburg. Der Verkäufer ist Bauträger und Grundeigentümer oder hat ein Baurecht über mindestens 66 Jahre.
Wer eine Förderung beantragt, muss als begünstigte Person anerkannt werden. Dazu muss das 18. Lebensjahr vollendet sein und die österreichische Staats- oder EU-Bürgerschaft sowie Wohnbedarf vorliegen. Außerdem wird ein Mindestanteil von Fremdmitteln vorausgesetzt und eine gewisse Einkommensgrenze darf nicht überschritten werden.
Bei Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen gewährt das Land Salzburg einen nicht rückzahlbaren Einmalzuschuss und auf Ansuchen zusätzlich einen unverzinslichen, rückzahlbaren Annuitätenzuschuss zur Kreditrückzahlung. Letztere Variante kommt nur bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen in Frage. Die Höhe des Zuschusses berechnet sich aus verschiedenen Komponenten – es gibt aber Kaufpreisobergrenzen, die nicht überschritten werden dürfen.
Das Ansuchen um Wohnbauförderung kann bis maximal 12 Monate nach Übernahme der Wohnung durchgeführt werden.